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1.
Voraussetzungen für die Teilnahme am CMA-Examen sind:
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1.1 |
Mitgliedschaft
beim IMA - Institute of Management Accountants
(Aufnahmegebühr US$ 15; jährlicher Mitgliedsbeitrag
US$ 195 ), |
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1.2 |
Entrichtung
einer Prüfungsgebühr
von US$ 125 einmalig für die Anmeldung und US$ 165 pro Teil sowie |
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1.3 |
einwandfreies
Verhalten
im Einklang mit den Standards zum ethischen Verhalten
des IMA
(z.B. Kompetenz, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit,
Objektivität).
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2. Voraussetzungen für die
Zertifizierung als CMA
(und damit für die Titelführung) sind:
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2.1 |
Bestehen
aller vier Prüfungsteile des CMA-Examens. |
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2.2 |
Vorbildung:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder
Bachelor)
bei einer durch IMA anerkannten Hochschule
oder
- CPA oder vergleichbare Berufsqualifikation
(Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter -> Bilanzbuchhalternachweis)
oder
- im GMAT (Graduate Management Admission Test)
ein Ergebnis von mindestens 50 %
(4,25 Std. Prüfung in München,
Berlin, Frankfurt, Hamburg.
Preis US$ 225, nähere Info hier)
oder
- GRE (Graduate Record Examination). |
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2.3 |
Nachweis von zwei Jahren Berufserfahrung
als Entscheidungsträger im Rechnungswesen
(z.B. selbständige Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften);
eine Teilzeittätigkeit von mindestens 20 Stunden
pro Woche wird zur Hälfte angerechnet.
Nicht angerechnet werden Tätigkeiten in den
Bereichen Verkauf, Produktion, Programmierung und
allgemeine Unternehmensleitung.
Auch Praktika und Trainees werden nicht berücksichtigt.
Der Nachweis wird erbracht durch eine Zusammenstellung
der Tätigkeiten mit Angaben zu Dauer und Arbeitgeber;
dies überprüft IMA stichprobenweise durch
entsprechende Anfragen beim Arbeitgeber.
Selbständig Tätige sollten eine Kundenliste
einreichen.
Weitere Informationen hier
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2.4 |
Angabe
des Namens und der Adresse von zwei Referenz-Personen
(Arbeitgeber und unternehmensfremde Person, keine
Verwandten;
Selbständige könnten statt eines Arbeitgebers
den letzten Arbeitgeber oder einen Kunden angeben.)
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2.5 |
Nachweis
von 30 Stunden beruflicher Fortbildung (CPE)
jährlich.
Dies gilt ab dem Jahr nach dem Bestehen des letzten
Prüfungsteils.
Zur beruflichen Fortbildung gehört alles, was
den CMA bei seiner Tätigkeit unterstützt,
also neben Rechnungswesen auch Finanzierung, IT,
Planung,Kommunikation, Unternehmensführung.
Auch betriebsinterne Schulungen werden berücksichtigt.
Der Nachweis erfolgt durch Inhaltsangabe mit Bestätigung
des Trainers oder Quittung des Seminaranbieters
und wird ebenfalls stichprobenweise überprüft.
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Die Accounting-Akademie unterstützt
Sie bei allen Formalitäten.
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